top of page

Unsere Elternvertretung

Vorsitzende:     Frau Hencke              

 

Eltern und Schule sind gemeinsam verantwortlich für die Schulzeit der Kinder. Die Aufgabe der Elternvertretung besteht dabei in der Unterstützung der Schule bei der Verwirklichung der Erziehungsziele sowie in der Durchsetzung der Interessen von Eltern und ihren Kindern. Ebenso können sich Elternvertreter in schulischen Fachkonferenzen beteiligen, um dort ihren Einfluss geltend zu machen (z.B. die Anschaffung von Schulbüchern).

Die Mitwirkung von Eltern in der Schule ist freiwillig, aber gleichzeitig eine Verpflichtung. Wenn Sie gerne die Interessen von anderen vertreten, dann ist eine Position als Klassenelternsprecher oder im Elternbeirat genau das Richtige für Sie.

 

Die Elternmitwirkung innerhalb der Schule erfolgt auf zwei Ebenen:

  • auf der unteren Ebene in der Klasse des Schulkindes (Klassenelternsprecher)        

  • und auf der oberen Ebene für die Schule insgesamt (Schulelternbeirat,

     Elternvertretung).

 

Aufgaben der Klassenelternsprecher in der Grundschule:

 

Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer hat den Klassenelternsprecher über alle grundsätzlichen, die Klasse gemeinsam interessierenden Fragen zu unterrichten und ihm die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Der oder die Klassenelternvertreter/in hat folgende Aufgaben:

  • Kontakt zwischen den Lehrkräften der Klasse und den Eltern zu pflegen,

  • Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten,

  • der Elternschaft Gelegenheit zur Aussprache zu geben,

  • Organisation der Elternmitarbeit bei Aktionen wie z.B. Theaterfahrten, Klassenausflüge, Projektwochen, Klassenfesten,

  • organisatorische Unterstützung, wie z.B. Erstellung und Verteilung von Klassenadress- und Geburtstagslisten.

 

Aufgaben des Elternbeirats in der Grundschule:

 

Der Elternbeirat hält engen Kontakt zum Kollegium und zur Schulleitung. Zu seinen Aufgaben zählen neben den bereits oben genannten:

  • die Interessen der Eltern aller Schüler der gesamten Schule zu vertreten,

  • allen Eltern der Schule die Gelegenheit zur Information zu geben,

  • Wünsche und Anregungen der Eltern aufzunehmen,

  • darüber zu beraten und sie weiterzuleiten,

  • die Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag zu beraten,

  • über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten,

  • bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers führen können, beteiligt zu

     werden.

bottom of page